Schwangerschaft

Sie sind schwanger?

Herzlichen Glückwunsch!

Wir freuen uns, gemeinsam mit Ihnen durch die nächsten Monate zu gehen und diese Lebensphase zu erleben.
Mit unserem medizinischen Wissen und unserer hochmodernen Technologie können wir Sie durch eine hoffentlich unkomplizierte, schöne Schwangerschaft begleiten, Ihnen aber auch in schwierigen Zeiten zur Seite stehen.

Unterschungen vor einer Schwangerschaft

Bei einer geplanten Schwangerschaft werden die eigenen medizinischen Risiken, die familiäre Krankengeschichte, der Allgemeinzustand und eventuelle Medikamentenneinnahmen überprüft.
Bei einer geplanten Schwangerschaft sollten insbesondere die Faktoren, die auf eine Risikoschwangerschaft hindeuten könnten, im Vorfeld abgeklärt werden.

Röteln-Vorsorge
Grundsätzlich sollte bereits jetzt der Röteln-Titer überprüft werden, so dass vor Eintritt einer Schwangerschaft eine notwendige Impfung erfolgen kann. Eine Infektion während der Schwangerschaft kann zu Fehl- und Mißbildungen führen (Rötelnembrofetopahthie).
Eine Impfung mit einem Lebendimpfstoff wie MMR (Masern-Mumps-Röteln) ist während der Schwangerschaft sowie drei Monate vor einer Schwangerschaft kontraindiziert.

Risikoschwangerschaft
Heute werden bereits über 2/3 aller Schwangerschaften als Risikoschwangerschaft klassifiziert. Dies liegt am immer höher werdenden Alter der Erstgebärenden.
Risikoschwangerschaft bedeutet:

  • Alter einer Erstgebärenden unter 18 oder über 35 Jahren
  • Spätgebärenden über 40 Jahren.

Weitere Faktoren wie frühere Fehlgeburten, Rhesus-Inkompatibilität, Gerinnungsstörungen, akute Erkrankungen etc. können auch zur Einstufung als Risikoschwangerschaft führen.
Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten Risikoschwangerschaften über die Standardleistungen hinaus weitere ärztliche Leistungen.
Im Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV) zählt allein die medizinische Notwendigkeit, gibt es keine signifikanten Einschränkungen.

Gendiagnostik und qualifizierte Beratung
Die genetische Beratung zur Abklärung von Mißbildungsrisiken ist bereits vor der Schwangerschaft sinnvoll. Dieser Beratung können sich gf. weitere spezifische genetische Untersuchungen anschließen.
Das neue Gendiagnostikgesetzt (GenDG) fordert von Ärzten, die genetische Beratungen durchführen, eine besondere Qualifikation, die im Rahmen einer Wissenskontrolle nachzuweisen ist.

Frau Dipl. med. Gabriele Richter-Ueberhorst hat selbstverständlich die Qualifikation zur genetischen Beratung entsprechend § 7 Abs. 3 Gendiagnostikgesetz nachgewiesen und ist damit qualifiziert für die genetische Beratung.