Gynäkologische Vorsorge

Gesetzliche Regelungen (in der GKV)
Die gesetzlichen Regelungen (im Rahmen der GKV) sind in der 'Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krebserkrankungen' festgelegt und umfassen folgende Leistungen:

  • ab 20 Jahren (jährlich = Bezug ist das Kalenderjahr)
    Die Früherkennung von Krebserkrankungen des Genitale umfasst:
    - Spiegeleinstellung der Portio
    - Entnahme von Abstrichmaterial von der Portio-Oberfläche und dem Zervixkanal
    - bimanuelle gynäkologische Untersuchung
    - Inspektion der genitalen Hautregion
  • ab 30 Jahren zusätzlich (jährlich = Bezug ist das Kalenderjahr)
    - Abtasten der Brustdrüsen und der regionären Lymphknoten und der regionären Lymphknoten einschl. der Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung
    - Inspektion der entsprechenden Hautregion
  • von 50 - 70 Jahren: Mammographiescreening
    alle 24 Monate ab dem Alter von 50 Jahren bis Ende des 70 Lebensjahres